NaziCrimesAtlas

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, gültig seit 28. Juni 2025).

Der Trägerverein dieKunstBauStelle e. V. ist bestrebt, die Website nazicrimesatlas.org und die zugehörige App barrierefrei zugänglich zu machen. Wir bekennen uns zu den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 und ihrer Umsetzung im deutschen Recht.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website nazicrimesatlas.org. Die mobile App „NaziCrimesAtlas" (iOS und Android) wird in einer separaten Erklärung behandelt, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website wird auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA gestaltet. Bei der Konzeption und Umsetzung achten wir auf Tastatur-Bedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, semantisch korrekte HTML-Struktur, Skip-Links sowie aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.

3. Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:

  • Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Kartenausschnitte, Videos, Social-Media-Plugins) unterliegen den Barrierefreiheitseigenschaften der jeweiligen Anbieter.
  • Historische Dokumente, Faksimiles und PDF-Anlagen sind teilweise nicht getaggt und deshalb für Screenreader nur eingeschränkt zugänglich. Auf Anfrage stellen wir alternative Formate bereit.
  • Eingebundene Videos verfügen zum Stand dieser Erklärung nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskription. Wir arbeiten daran, fehlende Untertitel sukzessive zu ergänzen.

4. Erstellung und letzte Überprüfung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Mai 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung sowie einer technischen Voruntersuchung. Eine erneute Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Website.

5. Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf nicht zugängliche Inhalte gestoßen oder haben Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit? Bitte wenden Sie sich an:

Wolfgang Hauck
dieKunstBauStelle e. V.
Weilheimer Straße 6d, 86899 Landsberg am Lech
info@nazicrimesatlas.org
+49 152 266 303 03

6. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort des Betreibers nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de